Datenschutz wird GROSS geschrieben bei der MECOMO AG.
Seit einigen Wochen ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG §98) in Kraft getreten. Es soll Personen vor Missbrauch mit Standortdaten schützen.
Um solchen Missbrauch vorzubeugen haben wir bereits von Anfang an diverse Schutzmechanismen in unsere Ortungslösungen wie „Handyfinder“ oder „AOL Friendsfinder„ eingebaut. Bislang reichte es aus, dass die zu ortende Person eine sog. Bestätigungs-SMS an unsere Ortungsplattform schickt. Die Ortung kann darüber hinaus jederzeit via Internet und/oder SMS, komplett, nur für bestimmte User, oder auch zeitgesteuert aktiviert/deaktiviert werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass zu ortende Personen ihr Einverständnis nun schriftlich unterzeichnet in Papierform an den Dienstanbieter senden. Für bestehende Dienste auch rückwirkend.
Diesen erheblichen, in großen Teilen nicht mehr automatisierbaren Aufwand, haben wir in Teilen bereits umgesetzt. Unseren Kunden und Partnern werden wir in Zukunft als Serviceleistung ein sog. „TKG-Paket“ anbieten.
Ein weiterer Aspekt des neuen TKG ist, dass die geortete Person nach jeder 5. Ortung per SMS darüber informiert werden muss. Bisher haben wir diese Personen einmalig innerhalb 6 bis 24 Stunden nach Registrierung informiert, danach alle 4 Wochen. Erste Kunden und eigene Dienste wurden bereits an das neue Gesetz angepasst. Auch hier werden wir sämtliche Dienst im Laufe des Septembers geändert haben.
Wir nehmen das Thema sehr ernst und wollen unsere Kunden und Partner bestmöglich unterstützen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit per Email (heiko.oberleitner@mecomo.com) oder auch telefonisch (089-3740 8560) zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Heiko Oberleitner
Vorstand Technologie / Entwicklung
MECOMO AG







